Schuldner/ Insolvenzberatung

Die Schuldnerberatung ist ein Hilfsangebot an hoch verschuldete Familien oder Einzelpersonen, die aus eigener Kraft nicht aus ihrer Schuldenproblematik herausfinden.

Ziel ist es, die sozialen Folgeprobleme der Überschuldung zu beseitigen oder zu mildern, durch:

  • Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Situation
  • Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Erfassen und Bewerten der bestehenden Verbindlichkeiten
  • Schuldnerschutzmaßnahmen
  • Sicherstellung wirtschaftlilcher Haushaltsführung
  • Schuldenregulierung
  • Bescheinigung für das P-Konto

Verfahren für die Anmeldung zur Schuldnerberatung

Sofern Sie vorab wichtige Fragen zum Verbraucherinsolvenzverfahren haben, können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

Damit wir Ihnen bei der Schuldenregulierung helfen können, benötigen wir wichtige Daten.
Bitte füllen Sie dazu diesen Fragenbogen aus:

Bitte senden Sie ihn schnellstmöglich an uns zurück. Nach Eingang des Fragebogens erhalten Sie von uns einen Terminvorschlag für ein persönliches Gespräch per Post. Aufgrund der hohen Nachfrage bei diesem Beratungsangebot müssen wir eine Warteliste führen, dafür bitten wir um Verständnis.


Antrag für die Erstellung einer Bescheinigung für das P-Konto

Bitte Anlage ausfüllen und zum Termin mitbringen

Für dringende Angelegenheiten, wie z.B. Ausstellung von P-Konto Bescheinigungen oder Fragen zur Zwangsvollstreckung vergeben wir kurzfristig Termine. Eine telefonische Anmeldung ist notwendig.

Auskunft und Anmeldung:09971/ 84690

Notwendige Unterlagen für eine P-Konto Bescheinigung

  • Einkommensnachweis (aktuelle Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder ALG I/ ALG II – Bescheid)
  • aktuelle Meldebescheinigung (max. 3 Tage), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszüge der letzten drei Monate (mit dem Zahlungseingang des Kindergeldes)
  • Unterhaltsverpflichtung mit entsprechendem Nachweis

 


Als anerkannte Stelle wird Beratung und Hilfe bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 305 InsO angeboten.

Dieser Dienst wird gefördert aus Mitteln des